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Unsere Apartmentanlage akzeptiert keine Tiere zur Beherbergung (Ziffer 4.8 Allgemeine Geschäftsbedingungen). Wenn der Betreiber feststellt, dass sich in seiner Unterkunftseinheit ein Tier befindet, betrachtet er diese Tatsache als schwerwiegenden Verstoß gegen die Vertragsbedingungen. Auf dieser Grundlage wird der Betreiber den Beherbergungsvertrag mit den untergebrachten Gästen des jeweiligen Apartments unverzüglich ohne Anspruch auf finanziellen Ausgleich auflösen.